Gutsscheinnutzung Nutella: Kritische Würdigung (Fahrkarten und Angebote)

Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:00 (vor 5512 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:00

Du wirst keinen Abschnitt in den AGB finden, der das ausdrücklich verbietet.
Bedenke aber, dass
1.) die Nutella-e-Coupons "beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb des Bestellprozesses über "www.bahn.de"(Punkt 3.1 der Bedingungen für die Internet-Aktion „nutella mit E-Coupon_10 €“ innerhalb der Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG) eingelöst werden können.
Bei einem im Internet gekauften Länderticket handelt es sich nicht um ein ICE-/IC/EC-Online-Ticket.

2.)die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket" und die Beförderungsbedingungen für die Ländertickets nach ihrem jeweiligen Absatz 1 keine Anwendung der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" vorsehen.

Gutscheine nach den Absätzen 9.2 und 9.3 der BB Personenverkehr (Fahrpreisentschädigungen im Verspätungsfall) sind jedoch nach den "Bedingungen für den Internet-Verkauf" von Fahrkarten Punkt 2.4, die gemäß der jeweiligen Absätze 1 der Angebotsbedingungen innerhalb der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG" für QDLT/SWT- und Ländertickets gelten, beim Erwerb der Fahrkarten nach Nr. 2.1 der BB Personenverkehr einsetzbar.

Okay, damit wäre für mich - als Kunde - der Sachverhalt eindeutig; nur muss man bedenken, dass sich nicht jeder Kunde - warum auch immer sei dahingestellt -, die AGB hinreichend durchliest.

Zwar sschützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe, aber die Bahn agiert als Unternehmen auf einem Käufermarkt: Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen, und muss dies ja auch eigentlich tun, da ein späterer Kollege das sonst machen könnte, und via Zangenaufdruck das "widrige" Verhalten des ersten ZuB, sprich seine Kulanz, als betriebsschädlich sanktioniert werden könnte.

Aber nutzt das dem Unternehmen?

Klar, jemand der bewusst betrügt ist zur Verantwortung zu ziehen; aber was ist, wenn jemand "unschuldig" betrogen hat? Er wird sich über die Bahn ärgern, evtl. weniger mit ihr fahren und ist als (zahlender) Kunde verloren. Sicherlich kann ein Unternehmen - und so auch die Bahn - die Preise erhöhen, um solche Verluste auszugleichen. Dies ist dann aber nur von kurzer Dauer, denn wenn die Kunden andere Alternativen haben (z. B. Auto), werden sie abwandern und im schlimmsten Fall, kann das Unternehmen seine Kosten nicht mehr decken und geht konkurs. Die Marktmacht liegt eindeutig beim Kunden!

Insofern würde ich im Zweifel für den Angeklagten befinden, den jeder Cent ist einer mehr in der Kasse. Wie man darüber moralisch befindet, ist eine andere Frage; zumindest solange das Gros der Menschen noch über Morale verfügt.

Ich denke daher, es ist Sache der Bahn (digitale) Bedingungen zu schaffen, die einem rein opportunistischen Einsatz dieser Gutscheine entgegenwirken; am besten schon bei der Codierung. Evtl. sind die Kosten hierfür aber auch zu hoch, und man nimmt die beschriebenen Praktiken einiger (hoffentlich) weniger in Kauf.

Genauso verhält es sich doch mit Ebay:

Der Verkauf der Nutella-Gutscheine ist eindeutig untersagt, zumal die angebotenen Preise die Selbstkosten von Nutella abdecken. Allerdings profitiert davon wieder Ferrero, die mehr Nutella absetzen, Ebay durch die verstärkten Transaktionen mit den Gutscheinen und auch die Bahn durch die (verstärkte) Diffusion der Gutscheine, die dann auch "Nicht-Nutella"-Kunden erreichen und die Marke(n) Ferrero (und Nutella) besser ins Gedächnis der Konsumenten rufen.

Der Clou daran scheint mir zu sein, dass selbst der Ebay-Käufer noch einen Gewinn macht, denn dem Verkäufer erstatte Selbstkostenpreis wird ja durch den Gutscheinwert überkompensiert. Der Verkäufer konsummiert Nutella umsonst und der Käufer fährt günstiger mit der Bahn!

Wer sollte daher an einer Unterdrückung dieser Aktivitäten interessiert sein?

Ob es sich in erstem beschriebenen Fall - den auch ich stringend (moralisch) verurteile - genauso verhält ist fraglich; nur irgendeinen Nutzen scheint mir hier jeder immer zu ziehen. Im Zweifelsfall muss eben abgewägt werden.

PS: Ich glaube übrigens nicht, dass jeder hier das so umsetzt wie man sagt, zumal es immer "die üblichen Verdächtigen" sind; vielmehr wollen wohl einige, andere aufhetzen und sind dabei doch (leider) recht erfolgreich!


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