Antwort (Versuch) (Allgemeines Forum)

Nicolas, Mittwoch, 12.11.2008, 21:27 (vor 6336 Tagen) @ Fabian318

Die Tarifkilometerabfrage am NTA geht nur für Nahverkehrsverbindungen, da diese für 50km-Tickets relevant sind.

Danke für die Ergänzung.

Auch hier ist es meiner Ansicht nach unzulässig, die Tarifkilometer zu nehmen und nicht nach Realkilometern zu tarifieren.

Generell gibt es ja nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bahn ihre eigenen Maßeinheiten verwendet. Interessant wird das Ganze, wenn dadurch ein falscher Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt. Wie ist das im Gesetz geregelt? Schließlich könnten Nebenstrecken künstlich verkürzt werden, so dass zwischen den Hauptorten, die sie verbinden, der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

Viele Grüße,
Nicolas


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