Antwort (Versuch) (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.11.2008, 21:06 (vor 6333 Tagen) @ Nicolas

Die Tarifkilometerabfrage am NTA geht nur für Nahverkehrsverbindungen, da diese für 50km-Tickets relevant sind. Auch hier ist es meiner Ansicht nach unzulässig, die Tarifkilometer zu nehmen und nicht nach Realkilometern zu tarifieren.
Beim Hopper-Ticket steht auch: "Gilt für 50km zwischen Abfahrts- und Zielbahnhof" und nicht "Gilt für 50 von uns willkürlich festgelegte Kilometer".


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