Reiseweite (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.11.2008, 21:02 (vor 6398 Tagen) @ Steffen

Jeder Anwalt wird dir das vermutlich um die Ohren hauen, weil die AGB in Deutsch und nicht in "Bahndeutsch" zu verfassen sind. Der Beförderungsfall muss sich halt kein Bahn-Insiderwissen aneignen. Und "Reiseweite" ist nunmal die Entfernung, die man auf seiner Reise zurücklegt. Diese Entfernung ist die Streckenlänge, wo sein Zug langfährt und nicht über die entsprechende Altstrecke oder sonstwo lang.


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