Darf ich noch mal auf die Forenregeln hinweisen ? (Allgemeines Forum)

Fratz, Donnerstag, 11.08.2011, 12:24 (vor 5537 Tagen) @ GUM

1.) Adhoc Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Die Bahn hat nun einmal (die in meinen Augen überteuerten) mobilen Endgeräte für die Zubs angeschafft. Dann ist es ganz normal, dass eilige Mitteilungen darüber verschickt werden. Denn dafür sind diese ja auch gedacht !

Arbeitsrechtlich ist das unsinnig. Ich mache auch Dienst, Dienstanweisungen mag es kurzfristig bei bestimmten Sachen mal per E-Mail geben, verbindlich sind sie damit nicht unbedingt.

Und niemand kann dem Organisations-Bereich eines Unternehmens (egal wie die Abteilung bei der Bahn heisst) einen Vorwurf aus der Sofort-Information machen.

Es ist dabei unter anderem auch die Frage, inwieweit man mit solchen Sofort-Informationen überflutet wird. Mein Dienstherr hat mir gegenüber eine gewisse Fürsorgepflicht, die ich auch erwarten darf. Mich mit tausenden Meldungen zu fluten dürfte dem widersprechen.

Außerdem wird in der ganzen Diskussion nicht ersichtlich, ob die Bahn nicht doch die Schuld trägt. Meldung am Montag: "Minderjährige dürfen unter keinen Umständen aus dem Zug geworfen werden!". Dienstag: "Alle Schwarzfahrer sind ausnahmslos des Zuges zu verweisen, wenn sie kein Ticket nachlösen können." Und Mittwoch steht dann die Minderjährige mit zu wenige Geld vor dir. Egal wie du dich entscheidest, man könnte es dir als Fehler auslegen. Im diskutierten Fall wird nämlich überhaupt nicht erwähnt, welche Mitteilungen man zwischen der vom Montag und dem Vorfall am Mittwoch geschickt hat!

Spätestens vor dem Arbeitsgericht zieht die DB aber den kürzeren, wenn es da Unklarheiten gibt.

2.) In Ergänzung gibt es dann eine schriftliche Variante Organisationshandbuch / Dienstanweisung / Interner Weisungsdienst oder wie auch immer das heißt. Diese werden (in Teilen) sogar von unabhängigen Gutachtern geprüft. (Beispielsweise Regelungen zur Arbeitssicherheit von der Berufsgenossenschaft).

Ja, das schrieb ich schon oben. Solche Anweisungen gehören schriftlich gemacht. Sowas will ich mit nach Hause nehmen können, um es für den fiktiven Fall des Arbeitsgerichtsprozesses abheften zu können. Ich als Arbeitnehmer bin für das Chaos meines Arbeitgebers (rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln) schließlich nicht verantwortlich.


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