Fahrkartenaufdruck ist nicht alles... (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Freitag, 05.08.2011, 20:59 (vor 5540 Tagen) @ fjk

... denn "natürlich" (das steht normalerweise hinten auf der Fahrkarte) gelten auch die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen. Wenn dieses Sätzchen auf Onlinetickets nicht steht, wird man ihm bei der Buchung zugestimmt haben.

Ob diese trotzdem für den Reisenden bindend sind, ist wiederum etwas ganz anderes.
- überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil
- versteckte Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil
- rechtswidrige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil

Um beim Beispiel City-Ticket zu bleiben:
Laut Bahn-AGB gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens - nicht die des örtlichen Verkehrsverbundes.
In Berlin fallen so im City-Ticket-Bereich die NEB und BEX raus, die das City-Ticket nicht anerkennen - im Gegensatz zu anderen VBB-Tickets.

Interessant war aber der Fall Frankfurt/M:
Der RMV verlangte in seinen Bedingungen einen Zangenabdruck auf dem DB-Ticket und das Kontrollpersonal war angewiesen ansonsten eine FN auszustellen. Dabei wurden nur die Beförderungsbestimmungen der VGF Vertragsbestandteil - die zu diesem Zeitpunkt keinen entsprechenden Hinweis enthielten (auch keinen, dass automatisch die RMV-Bestimmungen gelten würden).


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