Wieder mal ein seltsamer Beitrag, leider... (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Freitag, 05.08.2011, 13:33 (vor 5540 Tagen) @ GUM
bearbeitet von flyingska, Freitag, 05.08.2011, 13:36

...in der Tat.

Denn auf bahn.de steht zum City-Ticket:

Gültigkeit: Gilt am Tag der Ankunft am Zielbahnhof sowie bei Hin- und Rückfahrt auch am Tag des auf der Fernverkehrsfahrkarte aufgedruckten Rückreisedatums.

Quelle: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml

Also die Formulierung "Gilt am Tag der Ankunft" sagt nun wirklich nicht aus, dass das City-Ticket nur für eine (1) einfache Fahrt in eine (1) Richtung gilt.

Aber vielleicht beruht die Interpretation auf diesem Satz:

Vorteile für BahnCard-Inhaber

(...)

Mit City-Ticket können Sie als BahnCard-Inhaber in vielen Städten Deutschlands kostenlos per Bus, S-Bahn, Straßenbahn oder U-Bahn vom Zielbahnhof zu Ihrem Reiseziel im Stadtgebiet weiterfahren.

Quelle: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml

Wie definiere ich denn "mein Reiseziel", wenn ich sage: "Ich will die Stadt München kennenlernen." ???

Ein Kontrolleur muss dem Kunden in den Bedingungen des Citytickets erst einmal zeigen, wo von "einer einfachen Fahrt" gesprochen wird. Ich sehe keinen Passus in der Beschreibung des Citytickets, der das rechtfertigt.
Auf der Fahrkarte selbst steht unter "Hinweise":

"Wenn Ihr Ticket die City-Option beinhaltet, gilt diese nur am Ankunftstag der Hinfahrt bzw. am Abfahrtstag der Rückfahrt (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben)"

Wieder ist nur die Rede von "am Ankunftstag". Nichts von einfacher Fahrt in eine Richtung.
Woher soll der Kunde denn wissen, dass das Cityticket nur für eine einfache Fahrt gilt, wenn es nicht in diesem Wortlaut auf der FK steht???


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