Fahrkartenaufdruck ist nicht alles... (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Freitag, 05.08.2011, 13:48 (vor 5541 Tagen) @ flyingska

... denn "natürlich" (das steht normalerweise hinten auf der Fahrkarte) gelten auch die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen. Wenn dieses Sätzchen auf Onlinetickets nicht steht, wird man ihm bei der Buchung zugestimmt haben.

Und maßgeblich ist sicherlich die Formulierung in den Tarif- und/oder Beförderungsbedingungen. Da ist das mit der einfachen Fahrt ziemlich sicher explizit dargestellt.

Und so ziemlich jeder Richter (wenn es denn so weit käme) würde unter "Reiseziel" in diesem Zusammenhang wohl einen konkreten Ort verstehen und so etwas wie "München kennenlernen" oder "S-Bahn fahren"* eher als Reiseanlass oder ähnliches bezeichnen.

verstrickt sich in Paragraphen
fjk

*) mal abgesehen davon, dass es in München keine echte S-Bahn gibt. Aber das ist ein gaaaanz anderes Thema;-)


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