City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50 (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Freitag, 05.08.2011, 09:21 (vor 5540 Tagen) @ wochenendpendler

Moin,

richtig, bei Hin-und-Rückfahrzten gilt das Cityticket nur in der Zielstadt der "Hinfahrt". Aus der Sicht eines "von zu Hause aus Reisenden" ist das ja auch sinnvoll: am Ziel seiner Reise, also nicht der Heimatstadt, hat er dann schon eine Busfahrkarte.

In diesem Schema fahren Wochenendpendler aber sonntags von zu Hause weg und freitags zurück - weil sie "in der Fremde" arbeiten. Zur Cityticketoptimierung müsstest Du die Rückfahrkarte entsprechend kaufen - und bekommst noch einige Vorteile drauf zu.

Aus der Sicht der Leute, die eine Reisekette abdecken müssen, wäre es ohnehin sinnvoll, wie beim NRW-Tarif das Cityticket an Start- und Zielort zu haben, besonders beim Onlineticket, das man von zu Hause mitnimmt. Da kommt dann das Problem der Echtheitsprüfung wirklich dazu: weil Busfahrer keine Möglichkeit und Zeit haben, ein Onlineticket auf Echtheit zu prüfen, gilt das Onlineticket erst als Cityticket, wenn ein "prüffähiger" Zugschaffner die Echtheit per Zangenabdruck bestätigt hat. Bei einfachen Fahrten liegt die Zugfahrt im bisherigen System ja immer vor der Busfahrt.

Ich nehme an, das bei Rückfahrkarten für die Bestätigung der Echtheit (da geht es ja um das Onlineticket an sich) der Zangenabdruck für die Hinfahrt ausreicht, um auch das Rückfahrtcityticket benutzen zu dürfen. Alles andere würde keinen Sinn machen - und da alles auf einem Ticket steht, ist die Echtheitsprüfung ja auf der Hinfahrt erledigt. Das Datum muss der Busfahrer ohnehin überprüfen.

Alle Klarheiten beseitigt;-)

für ein Zu-Start-und-Ziel-Sitty-Ticket (ZSZST)
fjk


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