Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 15:29 (vor 5370 Tagen) @ Redesign
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 27.07.2011, 15:30

"ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird."

Das bezieht sich allerdings auf die NRW-Mobilitätsgarantie, hätte ich dazuschreiben sollen. Die ist dann natürlich getrennt einzufordern...

Grundsätzlich, trotz des Unverständnisses einiger anderer Forumsteilnehmer, finde ich es absolut regelwidrig, wenn die Bahn Billigtickets verscherbelt, um die Züge mit Leuten zu füllen, die sie sonst nicht als Fahrgäste hätte (bei teureren Tickets blieben die nämlich zuhause), und dann, wenn die Bahn ihre Versprechungen (=Fahrplan) bzw. ihr Angebot nicht einhält, fast gar nichts macht, um das auch nur annähernd zu erfüllen.

Volle Zustimmung!

Und ich finde es bemerkenswert, dass es offensichtlich Glückssache der Bahn ist, ob die im Servicecenter dann das Ticket als erheblich ermäßigt einstufen oder nicht.

Naja, nach meinem Widerspruch haben die ja ablehnend geantwortet, dann habe ich erneut dahingeschrieben, daher warte ich noch auf eine Antwort. Fällt diese wieder negativ aus, probiere ich es zuerst mal direkt beim RAN, da habe ich noch das Gefühl, dass ein Mensch antwortet. Ansonsten eben Schlichtungsstelle.


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