Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Redesign, Mittwoch, 27.07.2011, 15:25 (vor 5373 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Redesign, Mittwoch, 27.07.2011, 15:26

Soweit ich es sehe, besteht ein Recht auf Erstattung dieses IC-Tickets. Im Zweifelsfall Schlichtungsstelle...

wegen

"ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird."

Grundsätzlich, trotz des Unverständnisses einiger anderer Forumsteilnehmer, finde ich es absolut regelwidrig, wenn die Bahn Billigtickets verscherbelt, um die Züge mit Leuten zu füllen, die sie sonst nicht als Fahrgäste hätte (bei teureren Tickets blieben die nämlich zuhause), und dann, wenn die Bahn ihre Versprechungen (=Fahrplan) bzw. ihr Angebot nicht einhält, fast gar nichts macht, um das auch nur annähernd zu erfüllen.


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