Muß man sofort zahlen? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 19.07.2011, 18:34 (vor 5558 Tagen) @ Sören Heise

Muß man da wirklich sofort zahlen oder bekommt man einen Einzahlungsbeleg oder so? Ich habe in der Hinsicht zum Glück keine Erfahrung. ;-)

Also wenn du wirklich offensichtlich schwarz fährst, ist die FN auch gleichzeitig die Rechnung, die du innerhalb einer Frist zu begleichen hast. Bei Dingen, die offenkundig noch geprüft werden müssen (Problem Onlineticket, Bahntix, Automatenstörung usw.) kriegt man von der Bahn Bescheid. Wenn allerdings der Zub die Forderung für berechtigt hält, man selber nicht, weiß ich nicht, ob man da außer einer Mahnung noch was bekommt. Und ob man die Pflicht hat, einer FN zu widersprechen? Ich denke mal rein rechtlich muss man erst einem Mahnbescheid widersprechen.


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