Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben? (Allgemeines Forum)

john-vogel, Freitag, 15.07.2011, 00:45 (vor 5563 Tagen) @ DG

Wo wir hier gerade bei dem Thema sind: Letztens im Regionalzug von München Richtung Rosenheim traf der Schaffner nicht weit von mir entfernt auf eine Gruppe schnattender Frauen bei der Rückfahrt mit Bayern-Ticket. Anscheinend wohnen die Frauen in verschiedenen Dörfern und so stiegen bei der Hinfahrt nur zwei von ihnen ein, anschließend wurden sie kontrolliert. Der Zub hat daher das Ticket zweimal entwertet. Die restlichen drei Frauen sind wohl später zugestiegen.

Bei der Rückfahrt hat der Kontrolleur dann gesehen, dass am Anfang nur zwei Personen im Zug saßen und die Gruppe im nachhinein vergrößert wurden, was so nicht erlaubt ist. Aufgrund der hitzigen Diskussion war er schon kurz davor 3 FNs zu erheben, hat es dann aber doch gelassen. Vermutlich war ihm der Aufwand tatsächlich zu hoch.

Wie handhabt die Bahn sowas? Wird das mit der Gruppengröße wirklich so streng durchgesetzt? Immerhin muss man ja wirklich die Befördungsbedingungen lesen um das herauszufinden, bzw. man schaut explizit auf die Bahn-Homepage.


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