Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben? (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Donnerstag, 14.07.2011, 21:13 (vor 5563 Tagen) @ DG
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 14.07.2011, 21:15

Folgende Geschichte dazu:

Ich fuhr Adminedit; Zugnummer entfernt

Vielleicht sollte man erstmal den Reisetag entfernen.
Soeben geschehen. ;-)

stellte die Zub´in fest. Von der Gruppe war immer nur sowas wie "Echt?" oder "Aha" bishin zu "Ähh, das kann gar nicht sein" zu vernehmen.

Wahrscheinlich noch am Vorabend gekauft ;)

Warum denn bitte in nem Regionalzug, aber nicht in nem FV-Zug wenn
- Der Fahrschein vom Vortag war
- Der Fahrschein für die Zuggattung nicht gültig war
- Der Fahrschein in der Wagenklasse nicht gültig war?

Sowas ist mir vollkommen unverständlich,
da man ja immer wieder hört, dass die Zub´s Null-Toleranz bsp. gegen Kinder verfolgt,
diese am nächsten Bahnhof rauswirft (auch nachts) und auch von denen 40€ will,
wenn nur mal der Automat defekt war.


P.S. Es dürfte doch hier keinen Ermessensspeilraum geben, oder?
Zumal die Gruppe ja mit erwähntem Ticket fahren wollte, und nicht von selbst
noch im Zug eine GÜLTIGE Fahrkarte kaufen wollte.

Auch hier hätte der erhöhte Fahrpreis fällig werden müssen, also in diesem Fall wohl 50€ für jeden (in der 2.Kl.).


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