Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben? (Allgemeines Forum)

flyingska, Freitag, 15.07.2011, 07:22 (vor 5564 Tagen) @ DG

Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ein Unterschied. Genauso wie zwischen im Unrecht sein und für Unrecht bestraft werden.

Ich hatte schon einige knifflige Situationen mit der Bahn, wo man die Kulanz der DB wirklich einmal loben muss.

Einmal hatte ich ein Online-Ticket vergessen auszudrucken, habe in der Aufregung 3x mein Passwort falsch eingegeben und kam dadurch 30min. vor Abfahrt an mein Onlineticket nicht mehr heran. Im RZ am Bahnhof konnte mir keiner helfen - wegen der Online-Sperre. Da blieb an sich nur der Gang zum ZuB, ehrlich nach einer FPN fragen und später FPN + Onlineticket einschicken. Ich habe es aber anders gemacht. Ich habe den ganzen IC nach jemand mit Laptop + Internet-Zugang + Acrobat Reader abgesucht, das Onlineticket aufgerufen (mittlerweile wusste ich mein Passwort wieder), dann mir gezielt eine ZuB´in gesucht, mit ihr geflirtet und sie davon überzeugt, dass sie für mich eine Ausnahme macht und die Bildschirm-Ansicht meines Onlinetickets akzeptiert (sprich Code einscannen geht, abknipsen nicht). Das war natürlich große, große Kulanz von ihr - sie hätte das nicht akzeptieren müssen.

Ein anderes Mal hatte ich eine lange Sparpreis-Verbindung vom Ruhrgebiet nach Süddeutschland mit 3x Umsteigen. Am Start habe ich den RE nach Duisburg nicht bekommen, weil ich punktgenau zur Abfahrtszeit auf dem Gleis war und die Türen bereits zu waren. Kulanterweise hat die DB mir, als ich mit dem nächsten Zug in Duisburg angekommen war, eine Türstörung am RE aufgeschrieben, damit meine Zugbindung aufgehoben wurde. Das hätte die DB nicht machen müssen. Hätte das nicht geklappt, hatte ich schon über eine FPN nachgedacht, weil ich statt eines IC zwischen Köln-Frankfurt/M einfach einen ICE benutzen musste, um den Rest der alten Zugbindung wieder einzuhalten.


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