Kinderlärm - Nivellierung des Bu-Immissionsschutzgesetzes (Allgemeines Forum)

Jogi, Dienstag, 12.07.2011, 12:19 (vor 5381 Tagen) @ heinz

Weil Kinderlärm kein Lärm ist.


Nur für die Eltern dieser Kinder.


Ist das nicht mittlerweile sogar gesetzlich geregelt, dass Kinderlärm keinen Lärm darstellt, gegen den man juristisch vorgehen könnte?

Mit ist so, als hätte ich vor ein paar Monaten mal etwas dementsprechendes gelesen...

Du meinst wohl die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Google spuckt u.a. dazu die RP, die SZ und diesen "heute"-Videobeitrag aus.
Aber das Gesetz lässt sich wohl kaum auf Kinderlärm im Zug anwenden.

Ich hab mir den Thread jetzt nicht vollständig durchgelesen, aber warum muss man jetzt bei einem Thema, was doch eigentlich nur ein Funken Verstand und zwei Funken Menschlichkeit braucht die Gesetzeskeule gezogen werden? (nicht gegen dich gemeint, Heinz, sondern nur ganz generell).

Das ändert natürlich nichts daran, dass ich in bestimmten Situationen (Konzert, Bibliothek o.ä.) entweder mein Kind ruhig stellen muss oder eben mit dem Kind woanders hingehe.

Das ist wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit. In einer Bib hat man nicht mit spielenden Kindern zu rechnen - in einem Zug ist so was wahrscheinlicher. Und da gebietet es IMO schlicht der Anstand, das bis zu einem gewissen Punkt (der natürlich individuell ist) zu tolerieren. Außer natürlich, man direkt erwachsen auf die Welt...

Heinz,
der schon öfter Familienreservierungen im Ruhebereich bekommen hat, ohne diesen speziell gewählt zu haben.

Da könnte die Bahn wenigstens ohne großen Aufwand gegen tun... ;)

Grüße
Jogi


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