unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren (Allgemeines Forum)

jor, Samstag, 25.10.2008, 15:02 (vor 6348 Tagen) @ Holger2

Die Zugbegleiterin im ersten Zug hat sich entsprechend der internen Anweisungen der DB korrekt verhalten. Soweit ich weiß ist das Zugbegleitpersonal in einem solchen Fall immer gehalten, eine Nacherhebung auszustellen.*

Im zweiten Zug hingegen war die Anerkennung der Fahrkarte entgegen den Handlungsanweisungen. Hier hättest du normalerweise auch eine Nacherhebung bekommen müssen.

Die Nacherhebung ist kein Schwarzfahrerticket, sondern lediglich die nachträgliche Feststellung des Fahrpreises, da vor Ort der Zub die Richtigkeit der Aussagen der Kunden nicht überprüfen kann. Sollten deine Aussagen zutreffen, wird die Nacherhebung dann in deinem Fall auf 0,- EUR festgesetzt.

Eine andere Handhabe ist leider nicht denkbar, da Zugbegleitpersonal vor Ort in der Regel nicht überprüfen kann, ob die Angaben der Reisenden stimmen.

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* Dass die internen Anweisungen der DB hier nicht kundenfreundlich sind, ist nicht die Schuld der Zugbegleiterin.


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