Monatskartenschlepper (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Mittwoch, 08.06.2011, 01:20 (vor 5437 Tagen) @ kater_k

...Aber ich halte es eben für falsch, hierfür die Monats-/Jahreskartenschlepper verantwortlich zu machen.

Warum nicht? Es wird ein Verbot erlassen und jemand setzt sich absichtlich darüber hinweg, dann soll er "unschuldig" sein? Seltsame Logik von Dir.

Wenn die Bahn die Mitnahme eben ermöglicht und nicht wirksam beschränkt (begrenzte Anzahl Mitfahrgutscheine, kontingentierte Mitfahrerreservierungen o.ä.),...

Das funktioniert nicht. Der Monatskarteninhaber kann die Mitfahrergutscheine usw. auch gegen den derzeit aktuellen Preis von ca. 19 Euro pro "Mitfahrt" weiterverhökern. Andere mögliche Varianten sind auch nicht durchführbar.

Die einzig machbare Lösung liegt in der Veränderung des Taktfahrplanes. Wenn der Monatskartenschlepper mit seinen "Mitfahrern" erst dann ankommt, wenn der Gegenzug nach Berlin schon weg ist (oder gerade abfährt, möglichst noch von einem anderen Bahnsteig als der ankommende Zug), dann sitzt er eine Stunde sinnlos fest. Gleiches macht man in Berlin Hbf (tief). Dort kommt der Zug aus Hamburg genau zur Abfahrtszeit des Gegenzuges an, möglichst auch noch mit der Ankunft am Gleis 1 und Abfahrt des Gegenzuges am Gleis 8. Die Bahn kann das noch auf die Spitze treiben, inden wahlweise der nach Hamburg abfahrende Zug in Spandau durch fährt oder halt der aus Hamburg ankommende Zug. Dann ist ein vorzeitiger Wechsel in Spandau auch nicht mehr möglich und der Idealfall von 4 Einzelfahrten pro Fahrtrichtung (also insgesamt 8 Fahrten) entfällt.

Um es ganz auf die Spitze zu treiben, verkauft die DB einen Hamburg-Berlin- oder wie auch immer genannten Spezialpreis, der etwas unter dem von mir bereits weiter oben erwähnten aktuellen "Mitfahrerpreis" der Monatskartenschlepper liegt. Zu den Beförderungskonditionen sollte dann auch gehören: "Kein Umtausch" keine Erstattung". Die Konditionen kann man auch dahingehend ändern, daß eine eventuelle Erstattung nur gegen ärztliches Attest im Fall einer Krankheit möglich ist und auch ein nicht entwerteter Fahrschein bei Ankunft am Zielort gemäß Fahrschein als abgelaufen gilt.

Bei den Bedingungen kann man noch ein wenig feilen, aber im Großen und Ganzen kann das nur so funktionieren.


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