Straftatbestand (Allgemeines Forum)

Henrik, Sonntag, 27.03.2011, 19:52 (vor 5497 Tagen) @ Abi

Leitet doch die IP einfach der Staatsanwaltschaft weiter!

Dazu ist ohne weiteres weder der Serverinhaber noch der Forumsbetreiber nicht ohne weiteres berechtigt,
und auch nicht die Staatsanwaltschaft, es sei denn, es handelt sich hier um einen Mordverdacht, was ganz offensichtlich nicht vorliegt.
Wenn eine Anzeige vorliegt, dann ist die Sachlage eine ganz andere, aber dann auch ganz unabhängig von der Situation an sich.

Wenn man die Sichtweise von JumpUp liest, hat er natürlich Recht. Dann würde die Situation anders aussehen. Die Aussagen vom "BahnCard100First" wären demnach mehrdeutig...

Bei einem "eindeutigen" Hinweis zur Nachahmung einer Straftat kann der Forenbetreiber eine Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft kontaktiert danach den Forenbetreiber um an die Log Dateien zu kommen. Mit den Daten geht es an den Provider usw. So würde ich es als Forenbetreiber machen und den User dauerhaft löschen!

Allerdings wäre möglich, daß das Vergehen zu gering wäre, so daß die Nachverfolgung keinen Sinn macht...

mit der Stärke des Vergehens hätte das aber nichts zu tun.
Der Forenbetreiber hat ja keinen Schaden, ist davon nicht betroffen.
Die Staatsanwaltschaft würde also gar nicht weiter handeln, hätte dazu auch gar nicht die Legitimität zu.
Die Anzeige würde zurückgewiesen werden.

Einen User dauerhaft löschen/... kann ein Forumbetreiber jederzeit, auch ohne Gründe.
Aber hier wurde er ja noch nichtmal kritisiert oder ermahnt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum