Heute nacht kann Geld verdient werden (Allgemeines Forum)

JumpUp, Sonntag, 27.03.2011, 13:02 (vor 5493 Tagen) @ Abi

Ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Nur weil einem die Möglichkeit besteht, 10 Euro unrechtmäßigerweise erstattet zu bekommen, muss man dies nicht gleich machen.


Soweit ich weiß muss man bei den Fahrgastrechten auch etwas unterschreiben wie "ich habe diese Züge so verwendet und meine angegebenen Daten sind wahrheitsgemäß". Allein gegen diesen Grundsatz wird verstoßen!!

Aber falls ich wirklich einen Nachtzug (Bsp: IC 2020) verwende und dieser auf Grund der Zeitverschiebung eine Stunde verspätet bekommt, würde ich eine Entschädigung einfordern. Immerhin bin ich mit diesem Zug gefahren und nutze die Fahrgastrechte auf ganz legalem Weg.

Natürlich ist diese Haltung auch moralisch angreifbar (auch wenn das nicht so frech ist, wie die Aktion bei Herrn "BahnCardFirst100"), jedoch begehe ich mit einer ordnungsmäßigen Erstattung für einen Zug den ich auch so gefahren habe nichts Unrechtmäßiges. Es steht mir zu bei verspätetem Zug eine Entschädigung zu verlangen, auch wenn die Bahn an der Verspätung nicht Schuld ist.
Ob ich am Ende wirklich das Geld ausgezahlt bekomme, entscheidet schließlich das Servicecenter Fahrgastrechte...


Meiner Meinung nach fällt die Zeitverschiebung auch nicht unter "Höhere Gewalt". Die Bahn könnte ja für dieses Wochende für den Nachtverkehreinen Extrafahrplan erstellen, in dem die Züge halt ganz offiziell 60 Minuten später ankommen. Bei Baustellen werden einzelne Tage in den Fahrplänen auch oft schon im Voraus berücksichtigt, so dass ein Zug mal am Tag XX 30 Minuten später irgendwo ankommt.

Vorhersehbar ist die Zeitumstellung schließlich!


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