Straftatbestand ! (Allgemeines Forum)

Abi, Sonntag, 27.03.2011, 13:41 (vor 5491 Tagen) @ Henrik

Leitet doch die IP einfach der Staatsanwaltschaft weiter!


Dazu ist ohne weiteres weder der Serverinhaber noch der Forumsbetreiber nicht ohne weiteres berechtigt,
und auch nicht die Staatsanwaltschaft, es sei denn, es handelt sich hier um einen Mordverdacht, was ganz offensichtlich nicht vorliegt.
Wenn eine Anzeige vorliegt, dann ist die Sachlage eine ganz andere, aber dann auch ganz unabhängig von der Situation an sich.

Wenn man die Sichtweise von JumpUp liest, hat er natürlich Recht. Dann würde die Situation anders aussehen. Die Aussagen vom "BahnCard100First" wären demnach mehrdeutig...

Bei einem "eindeutigen" Hinweis zur Nachahmung einer Straftat kann der Forenbetreiber eine Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft kontaktiert danach den Forenbetreiber um an die Log Dateien zu kommen. Mit den Daten geht es an den Provider usw. So würde ich es als Forenbetreiber machen und den User dauerhaft löschen!

Allerdings wäre möglich, daß das Vergehen zu gering wäre, so daß die Nachverfolgung keinen Sinn macht...


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