Güter sind kein Gepäck, (Allgemeines Forum)

fjk, Donnerstag, 24.03.2011, 12:12 (vor 5492 Tagen) @ Mak77

sondern eben Güter - und damit wird wohl hier auch das Personenbeförderungsgesetz nur sinngemäß gelten, wenn überhaupt, denn danach sind ja Straßenbahnen nur "Schienenbahnen, die [...] ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen". Tiefer einsteigend könnte man jetzt darüber philosophieren, ob sich das auf die Schienen (über die ja sicher auch in Dresden überwiegend Personen befördert werden) und/oder das Rollmaterial bezieht.

Entscheidender ist aber wohl, dass bei einem transportierten Gut meist kein Passagier, bei einem Gepäckstück hingegen immer einer dazugehört?!? Insofern ist die Negierung des Gepäcks im Personenbeförderungsgesetz interessanter als die von Güterstraßenbahnen.

Kann hier jemand Verkehrsrecht?
fjk


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