Auslegung des Teleformulierungsgesetzes (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 23.03.2011, 09:52 (vor 5494 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von fjk, Mittwoch, 23.03.2011, 09:56

Selbst mit den Regelungen zur normalen Bahncard ist der Kunde mancherorts ja schon überfordert. Beispiel RMV. BC25 und 50 wird anerkannt, aber erst ab Preisstufe 5, gibt immer 25% und gilt nur in "allen Schienenverkehrsprodukten im RMV, außer U- und Straßenbahnen." (sic!) Das kapiert doch kein Mensch, der sich mal eben 'ne Fahrkarte ziehen will!

Eben. Und deswegen tut es die "Liste" auch nicht. Vielmehr müssten Regeln und Tarife entsprechend vereinfacht werden. Aber das kratzt ja am Provinzfürstentum.

Bei S-Bahn-Fahrscheinen der Stufe 5 (das ist ja schon fast Fernverkehr) gibt's also 25 Bahncardprozente - und die Karte gilt dafür nur in der S-Bahn? Wenn man da man nicht mit einer aus dem Verbund reichenden NV-Karte (mit 50%), die ja in der S-Bahn auch gelten müßte, oft günstiger liegt?!? Denn die BC-rabattierte Karte gilt ja auch nicht in der Straßenbahn - oder? Uff: wer will das kontrollieren... bzw.: was soll der Verbund dann noch?

freut sich, in Frankfurt keine Karten kaufen zu müssen (obwohl es in Splitterverbund-NRW eher noch schlimmer ist)
fjk


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