Provision bei BC 100 am Schalter... Glaubst Du ernsthaft,... (Allgemeines Forum)

Frank-RE, Recklinghausen, Dienstag, 22.03.2011, 09:19 (vor 5494 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von Frank-RE, Dienstag, 22.03.2011, 09:20

daß Du auf diese Frage hier im öffentlichen Forum eine Antwort bekommst? So, wie die DB AG mit ihren Mitarbeitern umgeht, könnte es für den betreffenden Mitarbeiter arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.


Warum nicht? Ich sehen keinen Grund warum die Angabe der Höhe einer Provision ein "Geheimnisverrat" und daher arbeitsrechte Folgen darstellen soll.
Wir reden ja hier nicht von einer verdeckten Zuwendung an Angestellte, sondern vom Verkauf einer Ware/Dienstleistung in einem öffentlichen Unternehmen, welches sich zum großen Teil aus Gebühren (Fahrkarten u.ä) und Steuergeldern (Zahlungen an Beamte) finanziert.

Das Provision gezahlt wird ist klar. Sonst wäre man doch nicht so heiß darauf die Dinger zu verkaufen.

Interessant wäre auch zu wissen ob Beamte die gleiche Provision erhalten wie Angestelle oder Arbeiter.


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