Teleformulierungsgesetz, heute: "Anerkennung" (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 23.03.2011, 08:39 (vor 5500 Tagen) @ mrhuss

Moin,

im Prinzip wäre eine klare Aufstellung, wo die Bahncard Rabatte gibt und wo die BC100 als Netzkarte gilt, natürlich hilfreich. Der Anruf bei der Hotline (bei dem man hinterher nichts in der Hand hat) kann es eigentlich nicht gewesen sein.

Zumal es ja auch sehr auf die (Ver-)Formulierungen der in dieser Hinsicht gedrillten Hotlainisti und -essen zu achten gilt:

Ein Mitarbeiter wollte mir z.B. mal sagen, dass im RNN (Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund) die BC100 komplett anerkannt wird. Das ist aber falsch, denn bei der ORN und der DB gilt sie zwar sowieso, aber im Stadtverkehr Bingen und Bad-Kreuznach nicht, da gibt's nur 25% wie mit der BC25 und BC50 auch.

Hier kommt es nämlich darauf an, wie dieses "komplett" zu verstehen ist. Denn offenbar wird die BC100 im kompletten Verbund komplett als Rabattkarte anerkannt - nur eben nicht als Netzkarte für das komplette Netz. Wahrscheinlich hat dieses "komplett" in der Telefonleitung einen Bezugswandel durchgemacht oder ist schlicht irgendwie verschütt gegangen. Dass der Hotlainero absichtlich falsche Angaben zu dem Thema macht, glaube ich nicht - was bringt es ihm?
Höchstens wollte er sich um ein "weiß ich nicht" drücken... und das macht Deine Forderung nach der entsprechenden Liste noch dringlicher.

Dass die allerdings etwas für den "normalsterblichen Kunden*" (oder auch nur Peter Paragraphenreiter) sein wird, glaube ich nicht, gilt es doch Spezialitäten wie Cityticket, NRWplus und eben die BC100 auseinanderzuhalten. Das scheint ja schon bei Deinem Mainzer Cityticketbeispiel schwierig; "normalerweise" ist das doch an Tarifzonen gebunden, nicht an Linien (oder gar Betreiber)?

zeigt sich ebenfalls verformuliert
fjk

*) das ist ja wohl der, der auch in einem nicht zerwürfelten Zug seinen reservierten Platz nicht findet - oder den Umsteigezug am Gleis gegenüber nicht


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