Die Lösung schreibst Du schon selbst (!) (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 08.03.2011, 20:06 (vor 5626 Tagen) @ köf

Hallo,

Dies gilt aber laut KiN nur, wenn man auch eine RMV-Fahrkarte besitzt. In den Bestimmungen habe ich nichts dazu gefunden.

Szenario war folgendes:
Fahrkarte ab Wiesthal (erster Bahnhof östlich/außerhalb vom Verkehrsverbund am Bayrischen Untermain(VAB)) nach Offenbach Hbf, damit der BC Rabatt gegeben war.
Einstieg in Aschaffenburg Hbf.
Die Strecke bis Kahl/Main ist VAB, der als RMV-Übergangstarif gilt. ab Kahl/Main gilt dann der RMV-Tarif.

Ich glaube damit beantwortest du die Frage schon in aller Kürze selbst: Du hast einen NICHT-RMV Fahrschein gekauft, damit dort der BahnCard-Rabatt (von wahrscheinlich 50%) anstatt der geringere Rabatt im Verkehrsverbund gilt.

Also nutzt Du die Vorteile der "BahnCard-Welt" des DB-Tarifs.


Ich bin somit nur eine Strecke des VAB/RMVs gefahren und musste trotzdem für mein Rad eine Karte nachlösen, die KiN blieb stur, obwohl ich ihr aus dem Internet zitiert hatte.

Die KiN blieb unerwartet kundenfreundlich, denn innerhalb des RMV kann man (wenn ich richtig informiert bin) gar nicht nachlösen.


Ein andere Kunde, der nur von Aschaffenburg bis Offenbach löst, sein Fahrrad mitbringt darf dies im gleichen Zug kostenfrei mitnehmen, das ist doch eine Verkehrte Welt...

Der fährt dann aber komplett innerhalb der "RMV-Welt"


Kennt sich einer mit den näheren Bestimmungen aus?
In Aschaffenburg am Servicepoint hieß es nur: Das ist halt so, dann steht es halt im Internet falsch drin.

Ich würde das sehen wie oben. Alles richtig gemacht durch den KiN und Glück gehabt, dass es keine FN gegeben hat.


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