Fahrradmitnahme vs. Personenbeförderung (Fahrkarten und Angebote)

Markus-P, Montag, 07.03.2011, 21:11 (vor 5627 Tagen) @ Fabian318

Klar ist das aber nicht geregelt. Es will ja auch keiner ein Fahrrad alleine verschicken, sondern mitnehmen. Mitgenommen und nicht alleine befördert wird es aber auch, wenn das Fahrrad einen RMV-"Fahrschein" hat, der Fahrgast aber einen DB-Fahrschein. Hier greift meines Erachtens § 305c Abs. 1 BGB. - Die Durchsetzung dieses "Rechtes" braucht aber viel Durchhaltevermögen und letztendlich muss man es u.U. auf eine Klage seitens des Verkehrsunternehmens ankommen lassen.

Wäre zu prüfen, ob der Richter es ähnlich sieht.
Wie war das noch mit vor Gericht und auf hoher See?

Ich finde in den RMV-Bestimmungen nicht mal den Hinweis auf die unentgeltliche Fahrradbeförderung, lediglich den Verweis auf unternehmensspezifische Regelungen.

Punkt 2.2 der Tarifbestimmungen. Dort ist aufgezählt was alles umsonst befördert wird.


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