Fahrradmitnahme vs. Personenbeförderung (Fahrkarten und Angebote)

Markus-P, Montag, 07.03.2011, 20:13 (vor 5627 Tagen) @ Fabian318

Wenn ja, eine Kombination von Tarifen der Deutschen Bahn und Verbundtarifen ist nicht möglich.


Das impliziert, dass ich für mein Fahrrad mit dem gleichen Anbieter den Beförderungsvertrag abschließen muss wie für mich selber. Wo steht das? Mit anderen Worten: Wo entnehme ich, dass die Fahrradmitnahme nur eine (ggf. kostenpflichtige) Zusatzvereinbarung zur Personenbeförderung ist? In den mir bekannten Tarifen ist nur die Fahrradmitnahme als Leistung geregelt, dort steht nichts davon, dass dies voraussetzt, dass die Person zum gleichen Tarif unterwegs ist.

Hallo,

Ziffer 8 der Beförderungsbedingungen spricht von der Mitnahme von Fahrrädern. Da durch ergibt sich meiner Ansicht nach, das es eine Zusatzleistung zur Personenbeförderung ist, da Räder ohne Begleitung in den Zügen nicht befördert werden.

Der Rest ist schriftlich nicht geregelt.
Man müsste es mal auf einen Prozess ankommen lassen. Freiwillige vor!

Gruß


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