Ich meinte damit die LZB-Block-Schild-Einteilung (Aktueller Betrieb)

ICE-T-Fan, Samstag, 05.03.2011, 23:58 (vor 5604 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 06.03.2011, 00:00

Die 280 km/h gelten nur für längere tunnelfreie Abschnitte, in denen mindestens zwei LZB-Teilblöcke liegen


Was hat es mit den LZB-Teilblöcken auf sich?

Mir ist bei Führerstandsmitfahrten aufgefallen, dass die für 280 km/h freigegebenen Abschnitte immer mindestens zwei oder drei dieser LZB-Block-Schilder am Streckenrand haben.

Beispiel: [image] oder [image]

Ist ja auch logisch, da man ja schon für die Beschleunigung und das Bremsen zum nächsten Tunnel hin eine Mindeststrecke benötigt. Daher erfolgt die Freigabe auf 280 km/h nur wenn die zwischen zwei Tunnel liegende Strecke eben lang genug ist.


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