Nicht bei jedem PU ist ein Staatsanwalt vor Ort (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Sonntag, 27.02.2011, 23:39 (vor 5602 Tagen) @ Trainspotter D

Hallo,

er muss nicht unbedingt vor Ort sein.
Ein Staatsanwalt leitet bei einerm "Personenschaden" immer in die Ermittlungen eingebunden - es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass es sich nicht um einen Unfall handelt (in den allermeisten Fällen ist sogar ein Richter [zumindest fernmündlich] in die Ermittlungen eingebunden).

Entweder der Staatsanwalt erscheint vor Ort oder er gibt den entsprechenden Polizeibeamten fernmündlich Anweisungen.


Gruß

Trainspotter D

Darf ich fragen, um was es Dir eigentlich geht?

Dass bei einem - vom Zugpersonal bemerkten - Personenunfall nicht ohne behördliche Freigabe weitergefahren werden darf, ist wohl jedem (selbst ausschließlich Autofahrer) klar. Das ist ja der erste Schritt. Der zweite Schritt ist dann die bahntechnische Streckenfreigabe.

So weit ich weiß, ist nach einem vom Zugpersonal bemerkten Personenunfall in Deutschland noch nie ein Zug ohne Freigabe eines dafür zuständigen Beamten weitergefahren. Damit ist wohl alles klar.

Welcher Beamte die Freigabe zur Weiterfahrt erteilen darf, ist eine andere Frage und hier wohl nicht wirklich relevant.


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