Sperrung oder Vorbeifahrt bei PU ? (Allgemeines Forum)

Trainspotter D, Sonntag, 27.02.2011, 22:34 (vor 5602 Tagen) @ 218 466-1

Hallo,

da muss ich ein wenig widersprechen:
Der Notfallmanager wird ohne Erlaubnis des zuständigen Staatsanwalts keine Gleise freigeben.

Die übliche Verfahrensweise bei einem PU ist meines Wissens nach so:
Zunächst werden alle Gleise gesperrt (das kann bei mehrgleisigen Strecken oder Bahnhöfen "recht übel sein".
Anschließend findet die Beweissicherung statt.
Nach deren Abschluss teilt der Staatsanwalt (er leitet die Ermittlungen und ist damit sozusagen der Chef der Polizeibeamten und des Notfallmanagers) dem Notfallmanager mit welche Gleise er für die weiteren Ermittlungen nicht mehr benötigt.
Der Notfallmanager muss dann anschließend aufgrund seiner Sachkunde entscheiden, welche Gleise für den Zugverkehr so freigegeben werden können, dass die übrigen Ermittlungsarbeiten nicht gefährdet werden.
Ich habe schon oft genug erlebt, dass an der Unfallstelle Sichtblenden aufgestellt wurden und der Zugverkehr nach Möglichkeit so vorbeigeleitet wird, dass die Unfallstelle durch die Sichtblenden abgedeckt wird.

Kleine Info am Rande:
Der Zug, der den PU hatte, erscheint im RIS üblicherweise mit "Notarzteinsatz am Zug", während die übrigen Züge, die aufgrund der Streckensperrung verspätet sind, im RIS üblicherweise mit "Personen im Gleis" (= das sind die Polizeibeamten, der Rettungsdienst und der Staatsanwalt) codiert werden.


Gruß

Trainspotter D

PS:
Der Notfallmanager ist "nur" ein Vertreter der DB, der sich mit den Eigenheiten des Bahnbetriebs (Erdung von Oberleitungen,...) aufgrund seienr Ausbildung besser auskennt als der "normale" Staatsanwalt oder Polizeibeamte.


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