Fahrkarte für alleinreisende Kinder (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 16:59 (vor 5637 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 17:02

Das Argument ist unsinnig.


Welches Argument? Du meinst meine Frage, die ich in den Raum gestellt habe?

Rein formal dürfen Kinder und Jugendliche keinen Vertrag abschließen, der Ihnen nicht ausschließlich Vorteile gewährt. Da hier ein Fahrpreis zu bezahlen ist, liegt kein ausschließlich vorteilsbringender Vertrag vor, ergo ist jeder Beförderungsvertrag mit Kindern schwebend unwirksam - sogar am Automaten erworbene Fahrscheine müssten erstattet werden, selbst wenn der Zug benutzt wurde. Ausnahme ist der Taschengeldparagraph, den ich aber weiter oben in der Diskussion erläutert hatte, dort habe ich auch beschrieben, warum ein Online-Ticket für die Bahn sogar rechtlich vorteilhaft sein könnte. Dauernde Wiederholungen Deiner rechtlich nicht haltbaren Vermutungen ändern nichts an der Situation ...

Komm mal bitte wieder runter von Deinem hohen Ross. Ich habe rein gar nichts wiederholt, sondern ein mögliches Motiv genau einmal zur Diskusssion gestellt. Wenn Du fachlich dazu etwas sagen kannst, bin ich und die übrigen Leser hier dankbar, Antworten ohne persönliche Bemerkungen auf meine Frage zu erhalten.


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