Fahrkarte für alleinreisende Kinder (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Freitag, 04.02.2011, 12:35 (vor 5634 Tagen) @ wachtberghöhle

Das Argument ist unsinnig. Rein formal dürfen Kinder und Jugendliche keinen Vertrag abschließen, der Ihnen nicht ausschließlich Vorteile gewährt. Da hier ein Fahrpreis zu bezahlen ist, liegt kein ausschließlich vorteilsbringender Vertrag vor, ergo ist jeder Beförderungsvertrag mit Kindern schwebend unwirksam - sogar am Automaten erworbene Fahrscheine müssten erstattet werden, selbst wenn der Zug benutzt wurde. Ausnahme ist der Taschengeldparagraph, den ich aber weiter oben in der Diskussion erläutert hatte, dort habe ich auch beschrieben, warum ein Online-Ticket für die Bahn sogar rechtlich vorteilhaft sein könnte. Dauernde Wiederholungen Deiner rechtlich nicht haltbaren Vermutungen ändern nichts an der Situation ...


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