Kinder sehr wohl ausreichend geschäftsfähig. (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.02.2011, 02:12 (vor 5717 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 04.02.2011, 02:16

Onlinetickets sind nicht übertragbar und die Buchung erfolgt über ein persönliches Profil.

Was auch durch die Erziehungsberechtigten über deren Profil erfolgen kann.

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.

Kinder ab sieben Jahren sind sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt. - Wenn dir der sog. Taschengeldparagraph was sagt. Demnach kann die Mutter dem Kind also 100 Euro überlassen und sich das Kind eine Fahrkarte davon kaufen, was voll rechtskräftig wäre. Klick.

Und zum Profil: S.o.


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