Kinder sehr wohl ausreichend geschäftsfähig. (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Freitag, 04.02.2011, 09:24 (vor 5717 Tagen) @ wachtberghöhle

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.


Kinder ab sieben Jahren sind sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt. - Wenn dir der sog. Taschengeldparagraph was sagt. Demnach kann die Mutter dem Kind also 100 Euro überlassen und sich das Kind eine Fahrkarte davon kaufen, was voll rechtskräftig wäre. Klick.


Der Kauf eines Fahrscheins bedeutet nicht nur den trivialen Kauf eines Stück Papiers, sondern eben auch die Einverständnis sich auf Bedingungen einzulassen. Nur weil der Betrag eines Fahrscheins vom Taschengeld betragsmässig zahlbar ist, fällt der Kauf nicht alleine dadurch unter diesen Fall.


Um das mal klarzustellen: Kinder ab dem Alter von 7 Jahren sind befugt, rechtswirksame Geschäfte zu tätigen, die ihnen nicht nur Vorteile erbringen, soweit ihre Leistung (= Bezahlung) mit Mitteln bewirkt werden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden und wenn die andere Vertragspartei aufgrund der Betragshöhe davon ausgehen kann, dass es sich um ebensolche Beträge handelt. Alle anderen Geschäfte sind schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter diese genehmigt. Handelt ein Kind aber - und davon darf beim Kauf eines Fahrscheines regelmäßig ausgegangen werden, wobei natürlich auch einzelne Ausnahmen denkbar sind - im Auftrag bzw. mit Wissen und Wollen des gesetzlichen Vertreters, so sind diese Verträge quasi vorab genehmigt und damit in vollem Umfang auch durch ein Kind abschließbar.

Allerdings geht diese Debatte am Kernproblem vorbei, denn die Probleme der eingschränkten Geschäftsfähigkeit treten beim Kauf einer Fahrkarte am Schalter und in verschärfter Form am Automaten auf. Da das Online-Ticket immer einer bargeldlosen Zahlung bedarf, stellt sich die Problematik weitaus weniger, da zumindest bei der Buchung des Fahrscheines über den Account eines Erwachsenen das Geschäft an sich gar nicht mehr genehmigungsbedürftig ist - und seit der Möglichkeit auch online für Dritte Fahrscheine erwerben zu können, besteht diese Chance, kurioserweise aber nicht für eigene Kinder ... :-(


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