Vorsteuerabzug Handy-Tickets - Ablagedokument (Fahrkarten und Angebote)

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 22:03 (vor 5597 Tagen) @ Fabian318

Das würde ja aber wohl nur einen Sinn ergeben, wenn ich "zufällig" einen Drucker im Rucksack dabei habe?


Das kannst du auch dann ausdrucken, wenn du erst in 10 Jahren wieder beim nächsten Drucker bist und deine Einkommensteuererklärung oder sonst was erstellst.

10 Jahre ist ja eine lange Frist ;-).

Aber "im Ernst": wenn ich ein nicht mit einem Zangenabdruck versehenes Onlineticket (was ja in diesem Fall nicht verifiziert sein kann, weil ich das Handyticket nutze und das Onlineticket nur hinterher als Beleg ausdrucke) zum Zwecke des Vorsteuerabzuges der Umsatzsteuererklärung beilege, dann habe ich durchaus Zweifel, ob das bei einer Prüfung des Finanzamtes anerkannt werden würde. Hat da jemand Erfahrung?

Ein "abgeprüftes" Online- oder Automatenticket ist mir da doch irgendwie eher auf der sicheren Seite. (?)


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