Vorsteuerabzug Handy-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Samstag, 22.01.2011, 20:00 (vor 5598 Tagen) @ SST
bearbeitet von heinz11, Samstag, 22.01.2011, 20:01

Für ertragsteuerliche Zwecke mag der Ausdruck der Rückschau ausreichen, für den Vorsteuerabzug ist er ungenügend.


Ja, eben. Ein Online-Ticket habe ich ja logischerweise vor Fahrtantritt ausgdruckt, ebenfalls ein Automatenticket. Ich wäre allerdings auch nicht auf den Gedanken gekommen, dass ich einen gültigen Vorsteuerbeleg nur innert 48 Stunden nach Kauf eines Handy-Tickets ausdrucken kann. Das ist ja aber wohl der Fall. Ziemlich an der Realität vorbei konstruiert, würde ich mal sagen.


Zudem die DB AG im Fall des Punktesammelns die Daten immerhin drei Jahre vorhält und für steuerliche Zwecke mindestens sechs, wenn nicht gar 10 Jahre vorhalten muß...

Meine Quintessenz: unausgegorener Schwachsinn. Soll doch das Handyticket nutzen wer will. Ich jedenfalls habe keinen Bock auf Diskusssionen, FN oder ähnlichen Schmarrn.


heinz


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