Absatz 8.1.1 der Tfv 600/I - noch etwas (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Samstag, 22.01.2011, 19:01 (vor 5597 Tagen) @ SST

Vielen Dank für die "Literaturstelle"! Dir stimme ich auch in Deinem "Kleingedruckten" zu.

In besagtem Absatz steht ein drittes No-Go für mich: Eine Papierquittung zum Handy-Ticket bekommt man innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte in der Online-Buchungsrückschau. Auch totaler Mumpitz, wenn man fürs Handy-Ticket nur zwei Tage Zeit hat, für die anderen Online-Buchungen ein gefühltes Jahr. Schnell sind zwei Tage vergangen, in denen man übers USB-Stick gerade mal schnell Mails checken, aber nicht großartig Websites besuchen kann. Bei mir ist es nicht so wichtig, aber wegen des steuerrechtlichen Aspekts wunderts mich schon, dass nicht schon längst Kundenprotest gegen diese rückständige Regelung gekommen ist. Bei der nächsten Online-Umfrage schreibe ich das als Freitext...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum