Bahnen und Verkehrsverbundregeln vs. Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 19.01.2011, 09:58 (vor 5598 Tagen) @ merkur

Moin,

So viel ich weiß, ist das Semesterticket (zumindest die des RMV) keine "persönliche Zeitfahrkarte" im Sinne der Fahrgastrechte.
Bedeutet das, dass wenn ich z.B. eine Monatskarte für den NV Koblenz-Mainz hätte, ich Anspruch auf Beförderung in einer höheren Produktklasse hätte (vsl. Verspätung 20 Min. am Zielort vorausgesetzt)?

irgendwo hier wurde das schonmal für einen NRW-Verbund auseinandergedröselt, der selber irgendeine Art von "Garantie" gibt, so dass man andere Verkehrsmittel nutzen könnte bei zu hoher Verspätung: natürlich versucht die Bahn, entsprechende Ansprüche in irgendwelchen Klauseln abzuwimmeln, aber da die Fahrgastrechte sich auf den Schienenverkehr beziehen, hat man auch mit einer Verbundkarte oder einem Semesterticket Anspruch darauf.
Bei einer voraussichtlichen Bahn-Ankunfts-Verspätung über 20 Minuten muss Dir der Aufpreis (bzw. Gesamtpreis) für einen teureren Zug also fahrgastrechtemäßig erstattet werden (bezahlen musst Du natürlich erst, weil das bei den FGR überprüfungssinnvoller- aber fahrgastunpraktischerweise so geregelt ist). Die angesprochene FGR-Klausel schließt nur die Erstattung aus, wenn man das Geld bereits woanders (Verbund) erhalten hat - wenn man es da nicht beantragt oder beantragen kann, ist die Bahn dran.
Wie sich das ganze allerdings darstellt, wenn die 20 Minuten nur durch das Verpassen eines Anschlussbusses entstehen, das müßte vielleicht jemand Berufeneres erläutern. Im Zweifelsfall greift da vielleicht der Verbund, der aber offenbar das Semesterticket ausschließt.

Ach ja: Ausschlüsse. Von der skizzierten FGR-Regelung sind "erheblich vergünstigte" Fahrkarten ausgenommen. M.W. sind damit aber nur Wochenend- und Ländertickets gemeint, nicht (tw. sehr viel günstigere) Semestertickets. Und ich glaube kaum, dass das RMV-Semesterticket da eine Ausnahme von der Ausnahme bezgl. der Ausnehmung bildet.

Was das Gesamtthema angeht: hier wurde auch schon von "gestückelten" Fahrkarten berichtet, die gesammelt für eine Fahrt eingereicht und erstattet wurden. Da ging es allerdings um Verspätungserstattung, nicht um den Produktübergang - und es kann natürlich Glück gewesen sein.

Gute Reise!
fjk


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