Fahrgastrechte und Semesterticket im "Anschlussverkehr" (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 19.01.2011, 09:43 (vor 5600 Tagen) @ merkur

Was sich mir aber noch nicht ganz erschließt:
So viel ich weiß, ist das Semesterticket (zumindest die des RMV) keine "persönliche Zeitfahrkarte" im Sinne der Fahrgastrechte.
Bedeutet das, dass wenn ich z.B. eine Monatskarte für den NV Koblenz-Mainz hätte, ich Anspruch auf Beförderung in einer höheren Produktklasse hätte (vsl. Verspätung 20 Min. am Zielort vorausgesetzt)? Und wie sieht es dann bei Einzelfahrschein aus?

Bei ohne Not getrennten Fahrscheinen hast du nie Ansprüche nach den Fahrgastrechte, wenn durch die Verspätung eines Vorlaufzuges ein Anschlusszug verpasst wird. Was sollen denn "persönliche Zeitfahrkarten im Sinne der Fahrgastrechte" sein? Die Fahrgastrechte entscheiden nur nach erheblich ermäßigten und nicht erheblich ermäßigten Fahrkarten, bei ersteren kann man bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielort auch gegen Vorauszahlung keinen Fernverkehrszug nutzen.

Oder geht das auch nicht, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge (immerhin ja hier bei der gleichen Bahn = DB) geschlossen wurden?

So ist es.


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