Fahrgastrechte und Semesterticket im "Anschlussverkehr" (Allgemeines Forum)

merkur, Mittwoch, 19.01.2011, 09:39 (vor 5598 Tagen) @ Fabian318

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Dass das Semesterticket nicht im IC gilt und der Beförderungsvertrag nur bis Koblenz abgeschlossen wurde, ist mir klar.
Was sich mir aber noch nicht ganz erschließt:
So viel ich weiß, ist das Semesterticket (zumindest die des RMV) keine "persönliche Zeitfahrkarte" im Sinne der Fahrgastrechte.
Bedeutet das, dass wenn ich z.B. eine Monatskarte für den NV Koblenz-Mainz hätte, ich Anspruch auf Beförderung in einer höheren Produktklasse hätte (vsl. Verspätung 20 Min. am Zielort vorausgesetzt)? Und wie sieht es dann bei Einzelfahrschein aus?
Oder geht das auch nicht, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge (immerhin ja hier bei der gleichen Bahn = DB) geschlossen wurden?

Danke für Aufklärung!


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