Vortäuschung falscher Tatsachen - Ergänzung (Allgemeines Forum)

Mario, Mittwoch, 12.01.2011, 09:47 (vor 5631 Tagen) @ ims

Während die Tunnelbaurichtlinien des Eisenbahnbundesamts deutschlandweit für Neubauten eine Breite von 1,20 Meter vorschreiben, erlaubt Ramsauer im Fall der S-Bahn-Tunnels auf der Filderstrecke, die künftig auch von ICEs befahren werden, dass die Fluchtwege von 80 Zentimetern auf lediglich einen Meter verbreitert werden müssen.

Also halten wir fest, dass die 1,20m nur für Neubauten gilt, während bei einer Bestandsstrecke wie dieser also mind. 1,00m eingehalten werden muss. Und wenn ich die 3.800mm Gleismittenabstand plus zweimal die halbe Breite eines ICE1 dazu addiere (2x 1.510mm), dann komme ich hier auf 6.820mm. Suebtrahiere ich das von der Tunnelbreite von 9.000mm, dann komme ich auf 2180mm. Das noch durch zwei geteilt ergibt einen Rettungsweg auf jeder Seite von 1.090mm, also 1,09m, was damit den Auflagen von mind. 1,00m entspricht.

Und da hier wohl ein Betrieb mit ICE-T gemeint sein dürften, was wohl eher Sinn macht, dann reden wir hier nicht über eine Wagenbreite von 3.020mm sondern von lediglich 2.850mm. Dies würde in obiger Rechnung zu einer Fluchtwegsbreite je Seite von 1.175mm führen, also weit mehr als die 1,00m für Bestandsstrecken und fast die 1,20m für Neubauten.


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