? FGR bei aufgehobener Zugbindung (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 10.05.2024, 12:46 (vor 27 Tagen) @ Barzahlung

Das SC FGR hat bei solchen Anträgen jedenfalls immer ausnahmslos zu meinen gunsten entschieden, sodass ich da eher nicht an Zufall glaube.


Ausnahmslos zugunsten des Fahrgastes verstehe ich hier derart, dass im konkreten Beispiel um 10:23 Uhr (statt 08:23 Uhr) abgefahren wird und die Ankunft um 21:34 Uhr, also sechzig Minuten später, erfolgt. Entsprechend werden Fahrgastrechte geltend gemacht und akzeptiert.


Mit ausnahmslos zu meinen gunsten meine ich, dass ich bei einer Abfahrt um 10:23 und hypothetischen, tatsächlichen Ankunft um 19:34 trotzdem mit 50% entschädigt werde, wenn ich auf dem Antrag angebe: Planabfahrt 8:23 Uhr, Planankunft 16:34 Uhr, tatsächliche Ankunft 19:34.

Okay, Danke. Jetzt ist der Groschen gefallen. :)

Für andere Verbindungsdaten kann ich ja auch schwer Fahrgastrechte geltend machen, da der (Super) Supersparpreis (von etwaigen NV-Vor-/Nachlauf abgesehen) nur für diese bestimmte Zugverbindung gültig ist.

Ich hatte es hier so verstanden, dass die Zugbindung aufgehoben wurde (wegen Baustelle). Womöglich bin ich auch falsch abgebogen, Falls nein, kann man(n) natürlich dann so vorgehen, wie oben beschrieben, keine Frage. (Dürfte auch die "sicherere" Variante sein.) Da aber ohne Zugbindung gefahren wird, sollten die FGR doch auch für die tatsächliche Verbindung geltend gemacht werden können. Dass hier dann, wie bei Zeitkarten, der konkrete Nachweis über die genutzte Verbindung fehlt, ist klar, aber dürfte unerheblich sein.


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