Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)
Wenn ich Fahrgastrechte beantrage, kann ich dann die tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof angeben oder bestehen gar keine Fahrgastrechte mehr, da ich die Fahrt nicht wie gebucht um 8:23 Uhr angetreten habe? Danke für Eure Antworten!
Die Fahrgastrechte bemessen sich dann nach der neu gewählten Verbindung. Wenn du um 21:34 oder später ankommst, hast du Anspruch auf Entschädigung.
Findest Du?
Für mich geht aus der EU-VO nicht hervor, dass der Fahrgast mit der Entscheidung zur späteren Fahrt gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. c den Anspruch aus Art. 19 Abs. 1 lit. b verwirkt.
Das SC FGR hat bei solchen Anträgen jedenfalls immer ausnahmslos zu meinen gunsten entschieden, sodass ich da eher nicht an Zufall glaube.
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EDO,
07.05.2024, 18:02
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