Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 07.05.2024, 18:53 (vor 12 Tagen) @ EDO

Wenn ich Fahrgastrechte beantrage, kann ich dann die tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof angeben oder bestehen gar keine Fahrgastrechte mehr, da ich die Fahrt nicht wie gebucht um 8:23 Uhr angetreten habe? Danke für Eure Antworten!

Die Fahrgastrechte bemessen sich dann nach der neu gewählten Verbindung. Wenn du um 21:34 oder später ankommst, hast du Anspruch auf Entschädigung.

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Weg mit dem 4744!


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