Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)
Wenn ich Fahrgastrechte beantrage, kann ich dann die tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof angeben
Ja.
oder bestehen gar keine Fahrgastrechte mehr, da ich die Fahrt nicht wie gebucht um 8:23 Uhr angetreten habe?
Es zählt die tatsächliche Ankunft, bei Aufhebung der Zugbindung muss die Fahrt nicht wie gebucht angetreten werden. Die „Verspätung“ kann also durchaus auch mal 6 Stunden oder so betragen.
Gruß, Ludo
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EDO,
07.05.2024, 18:02
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