Ausfallbestätigung (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 09.05.2024, 21:22 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dass man sich weigert einen Ausdruck über die ausgefallene Verbindung mitzugeben, habe ich jedoch auch noch nie erlebt.

Das erinnert mich wieder an das Antwortschreiben, aus dem ich bereits zitiert hab.

Art. 20 Abs. 4 VO (EG) 2021/782 verpflichtet die Eisenbahnunternehmen lediglich dazu, die Fahrgäste darüber zu informieren, wie sie eine Bestätigung dafür beantragen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist.

Heißt für mich in der Konsequenz:
Die DB Information sagt dem Fahrgast auf Anfrage, dass er die Bestätigung in einem DB Reisezentrum beantragt.
Das DB Reisezentrum erzählt dem Fahrgast, dass er sich für Verspätung an die DB Information wenden kann.

Dass diese Stelle(n) dem Fahrgast tatsächlich auch eine Bestätigung aushändigt/en, dafür geht aus der EU-Verordnung (außer aus den CIV) ja keine Rechtspflicht hervor.


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