Kontaktaufnahme vor Ort (Allgemeines Forum)

Speedy, München, Mittwoch, 08.05.2024, 17:32 (vor 11 Tagen) @ Barzahlung


Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

Betrug setzt im Sinne des § 263 StGB immer u.a. eine Vermögensverfügung voraus. Nachdem der Fragesteller aber nach der hier hM wohl Anspruch auf FGR hat, wird durch seine Täuschungshandlung, also der Angabe, er würde noch einen Anschluss in München brauchen, kein Vermögensschaden bei der Deutschen Bahn AG eintreten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum