Rechtliche Vorgaben für das betreiben eines Bahnsteiges (Allgemeines Forum)

oska, Freitag, 12.07.2019, 19:36 (vor 1749 Tagen) @ ffz

eine Gemeinde/Stadt wird kaum die rechtlichen Vorgaben leisten können und wollen um einen Bahnsteig betreiben zu können, die unter anderem wären:

Müssen die Städte auch gar nicht. Das machen

vom EBA zugelassenes EIU

Das macht meist DB. Soll auch so bleiben. Städte haben da keine Kompetenz. Trotzdem könnten sie Eigentümer sein.

Ich wüsste so spontan auch keine Stadt/Gemeinde in Deutschland die einen Fernbusbahnhof/ZOB betreibt.

Kennst Du denn private? In manchen Städten gab es vor Jahren nicht mal Wartehäuschen. Sondern nur ein Haltestellenschild. Stelle Dir lieber eine Bushaltestelle auf dem Land vor statt an London Paris oder Berlin zu denken. Morgens werden die Mülleimer von der Stadtreinigung geleert. Das ist der Betrieb eines ZOB in vielen Städten. Touletten gibt es im richtigen Bahnhof. Da wo die Züge fahren.


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