FN im Ausland (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Sonntag, 23.06.2019, 23:39 (vor 1771 Tagen) @ GibmirZucker

Diskriminierung nur anhand der Staatsangehörigkeit wäre in diesem Fall illegal (nach EU-Recht). Die Unterscheidung nach Wohnsitz wäre jedoch akzeptabel. In konkretem Fall müsste man sich mit den Beförderungsbedingungen des Unternehmens auseinandersetzen, da dort die Vorgehensweise erläutert werden müsste. Ich persönlich würde in diesem Fall auf Beteiligung der Polizei bestehen und ein mal bezahlt, wird sich wahrscheinlich nichts später klären lassen, weil das als Schuldanerkennung gesehen werden könnte. Würde man mindestens eine Quittung von diesen Leuten überhaupt erhalten?

Viele Grüße,
A-W


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